In diesem Artikel beleuchten wir, ob und wie grüner Wasserstoff als Erfüllungsoption für die THG-Quote infrage kommt. Erfahre, warum die Bundesregierung dem Einsatz von Wasserstoff eine Schlüsselrolle in der Energiewende zuschreibt, welche Vorteile er als Alternative gegenüber konventionellen Kraftstoffen hat und wer aktuell im Rahmen des THG-Quotenhandels von seinem Einsatz profitiert.
„Die Energie von morgen ist Wasser, das durch elektrischen Strom zerlegt worden ist.“ (Jules Verne, 1870)
Wasserstoff als Schlüssel für die Energiewende
Um den Klimaschutz für den Industriestandort Deutschland voranzutreiben, wurde durch die Bundesregierung im Juni 2020 die Nationale Wasserstoffstrategie beschlossen. Im Juli 2023 wurde durch das Bundeskabinett die Fortschreibung dieser Strategie ausgearbeitet, um die zuvor anberaumten Ziele an die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Klimaschutz und Energiewende anzupassen. Derzeit sollen durch die Nationale Wasserstoffstrategie vor allem die folgenden Zielbilder für 2030 verfolgt werden:
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Beschleunigter Markthochlauf von Wasserstoff.
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Sicherstellung ausreichender Verfügbarkeit von Wasserstoff und seiner Derivate durch Ausbau der nationalen Elektrolysekapazität und Importe.
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Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur im In- und Ausland.
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Etablierung von Wasserstoffanwendungen in relevanten Sektoren.
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Deutschland wird bis 2030 Leitanbieter für Wasserstofftechnologien.
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Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen durch kohärente rechtliche Voraussetzungen auf nationaler und europäischer Ebene.
Dass die Bundesregierung dem Einsatz von Wasserstoff eine Schlüsselrolle für die Energiewende zuschreibt, wird abseits der festgelegten Zielbilder durch ein Zitat aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstrichen:
“Für den langfristigen Erfolg der Energiewende und für den Klimaschutz brauchen wir Alternativen zu fossilen Energieträgern. Wasserstoff wird dabei als vielfältig einsetzbarer Energieträger eine Schlüsselrolle einnehmen. Klimafreundlich hergestellter Wasserstoff ermöglicht es, die CO2-Emissionen vor allem in Industrie und Verkehr dort deutlich zu verringern, wo Energieeffizienz und die direkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht ausreichen.” (Quelle)
Für den Fall, dass du dich näher mit der Nationalen Wasserstoffstrategie auseinandersetzen möchtest, haben wir dir die Publikationen am Ende dieses Artikels unter den weiterführenden Links verlinkt!
Was ist Wasserstoff?
Wasserstoff (H), das häufigste chemische Element im Universum, liegt unter den auf der Erde herrschenden Bedingungen als ein farb- und geruchsloses Gas (H2) vor und ist in gebundener Form (z.B. mit Sauerstoff oder Methan) in nahezu allen organischen Verbindungen vorhanden.
An dieser Stelle ein paar Chemie-Facts:
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Mit einem Massenanteil von ca. 70 % das häufigste chemische Element im Universum.
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Der Großteil auf der Erde ist im Wasser gebunden.
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Geringste Atommasse aller Elemente und 14-mal leichter als Luft.
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Weder giftig, ätzend noch radioaktiv.
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Entzündet sich nicht selbst und verbrennt mit einer farblosen Flamme rückstandsfrei.
Wie wird Wasserstoff hergestellt - Farbenlehre der unterschiedlichen Herstellungswege
Da Wasserstoff unter den auf der Erde herrschenden Bedingungen nicht allein, sondern nur in Form von chemischen Verbindungen vorkommt, muss dieser mithilfe von chemischer, elektrischer, thermischer oder solarer Energie aus einem Ausgangsstoff (z.B. Erdgas, Erdöl, Biomasse oder Wasser) abgespalten werden. Für die Abspaltung existieren verschiedene Verfahren, welche unterschiedliche Treibhausgas- und Schadstoffemissionen sowie Energie- und Ressourcenverbräuche verursachen. Aufgrund dieser Unterschiede wird der jeweils erzeugte Wasserstoff wie folgt farblich unterschieden:
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Grüner Wasserstoff durch Elektrolyseverfahren
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Grauer Wasserstoff durch Reformierungsverfahren
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Blauer Wasserstoff durch Reformierungsverfahren
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Türkiser Wasserstoff durch Methanpyrolyse
In der nachfolgenden Grafik vom Bundesverband des Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) siehst du, was genau bei den jeweiligen Verfahren passiert!
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Es gibt verschiedene Verfahren zur Wasserstoffproduktion. Grüner Wasserstoff wird erzeugt, indem Wasser mithilfe von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind oder Photovoltaik elektrolysiert wird.
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In einem Elektrolyseur wird durch Anlegen einer elektrischen Spannung Wasser (H2O) in seine Bestandteile Wasserstoff (H2) und Sauerstoff (O) gespalten. An der Kathode (Minuspol) bilden sich Wasserstoffmoleküle, die aufsteigen und gesammelt werden.
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Blauer Wasserstoff wird aus Erdgas (CH4) gewonnen, wobei verschiedene Verfahren wie Pyrolyse oder Dampfreformierung zum Einsatz kommen.
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Bei der Dampfreformierung wird Wasserstoff aus dem im Erdgas enthaltenen Wasserstoff durch Wasserdampf separiert, wodurch reiner Wasserstoff gewonnen wird. Das dabei entstehende Kohlenstoffmonoxid wird in Kohlenstoffdioxid (CO2) umgewandelt.
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In der Methanpyrolyse wird Erdgas in einem Hochtemperaturreaktor in seine Bestandteile Kohlenstoff (C) und Wasserstoff (H2) zerlegt.
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Kohlendioxid (CO2) oder der Kohlenstoff können in unterirdischen geologischen Formationen gelagert oder in verschiedenen industriellen Prozessen genutzt werden, um ihre Freisetzung in die Atmosphäre zu verhindern.
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Der erzeugte Wasserstoff kann direkt oder über das bestehende Gasnetz zu den Verbrauchern transportiert und in Anwendungen wie Brennstoffzellenheizungen, Fahrzeugen oder in der Industrie genutzt werden.
Welche Vorteile hat grüner Wasserstoff?
Was bei der Herstellung passiert, hast du bereits in der vorangegangenen Grafik gesehen. Doch warum wird ebendieser Wasserstoff als „grün“ bezeichnet? Hierzu werfen wir einen Blick auf seine Vorteile!
Neben der Tatsache, dass für die Herstellung von grünem Wasserstoff keine fossilen Energiequellen notwendig sind, hat Wasserstoff gegenüber anderen Brenn- und Treibstoffen weitere große Vorteile:
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Höchste massebezogene Energiedichte - 1 Kilogramm Wasserstoff verfügt über genau so viel Energie wie 2,1 kg Erdgas oder 2,8 kg Benzin.
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Die volumenbezogene Dichte von Wasserstoff ist deutlich niedriger als bei anderen Brennstoffen - Beträgt nur rund 1/4 der volumenbezogenen Dichte von Benzin und rund 1/3 der volumenbezogenen Dichte von Erdgas.
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Bedeutet, dass pro Wasserstoff-Fahrzeug mehr Treibstoff aufgenommen werden kann. Somit hat ein Wasserstoff-Fahrzeug eine höhere Reichweite als ein vergleichbares Modell mit einem Verbrenner oder einem batteriebetriebenen Elektromotor - und das, ohne dafür den Tank zu vergrößern.
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In konventionellen Motoren verursacht die Verbrennung von Wasserstoff neben Wasserdampf auch Stickoxidemissionen - Diese lassen sich mittels eines nachgeschalteten Katalysators fast komplett reduzieren.
Also liegt in Wasserstoff die Lösung für eine CO2-neutrale Energieerzeugung? Zu dieser Frage hat Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, eine klare Meinung:
“Wasserstoff ist ein Allround-Talent, dessen Potenziale zur Senkung der Treibhausgase in allen Sektoren genutzt werden sollten.” (Quelle)
Wasserstoff im Verkehr – Die wichtigsten Fragen
Derzeit lassen sich die Haupteinsatzgebiete von Wasserstoff in vier Bereiche aufteilen:
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Die Stromerzeugung
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Der Wärmemarkt
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Die Industrie
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Der Mobilitätssektor
Das größte Potenzial für CO2-Einsparungen liegt derzeit im Einsatz von Wasserstoff zur Dekarbonisierung von nicht elektrifizierbaren Prozessen. Vor allem in der chemischen Industrie gewinnt der Einsatz immer mehr an Bedeutung. In diesem Sektor wird er beispielsweise bei der Herstellung von Stickstoffdünger oder synthetischen Kraftstoffen sowie zur Raffinierung von Mineralöl verwendet.
Bei Industrieprozessen, die sich nicht oder nur sehr schwierig elektrifizieren lassen, wie beispielsweise die Ammoniakproduktion oder die Stahlerzeugung, werden aktuell zumeist Kohle oder Erdgas als Energieträger genutzt. Diese Prozesse könnten zukünftig zunehmend auf Wasserstoff umgestellt werden, um ihren CO2-Ausstoß zu vermindern.
Doch wie sieht es mit dem Einsatz im Mobilitätssektor aus?
Wasserstoff als Alternative zu herkömmlichen Kraftstoffen im Verkehr?
Der direkte Einsatz von Wasserstoff als alternativer Kraftstoff im Fahrzeug, Flugzeug oder Schiff ist durchaus möglich. Gerade in Bereichen, in denen eine direkte Nutzung von erneuerbarem Strom nicht möglich ist, sollte die Verwendung in Erwägung gezogen werden.
Dies betrifft speziell Bereiche, die einen hohen Energiebedarf sowie große Reichweitenanforderungen aufweisen, wie beispielsweise der See-, Flug- oder Straßengüterfernverkehr. Insbesondere in diesen Verkehrsbereichen wird aufgrund des Fahrzeuggewichts eine Menge Energie und dementsprechend viel Strom benötigt, um die erforderlichen Reichweiten abbilden zu können. Setzt man in diesen Bereichen auf Wasserstoff, sind Brennstoffzellen in Kombination mit Elektromotoren am effizientesten.
Jedoch stecken entsprechende Fahrzeuge und Schiffe derzeit in ihrer Entwicklung noch in den Kinderschuhen. Bevor Wasserstoff also als alternativer Kraftstoff umfassender im Verkehr genutzt werden kann, ist in diesen Bereichen eine Flottenerneuerung, ähnlich wie in der Vergangenheit bei der batterieelektrischen Mobilität, notwendig.
Eine weitere Art der Nutzung im Verkehr ist die Herstellung von synthetischen gasförmigen und flüssigen Kraftstoffen. Hierbei kann Wasserstoff als Zwischenprodukt zur Herstellung von synthetischem Methan, E-Fuels oder Ammoniak verwendet werden.
Wie funktionieren Wasserstoffautos?
Zur Nutzung von Wasserstoff in Autos sind zwei Optionen denkbar:
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Verbrennungsmotor, der den im Fahrzeug mitgeführten Wasserstoff direkt verbrennt.
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Nutzung von Wasserstoff in Brennstoffzellen in Kombination mit Elektromotoren.
Da der maximale Wirkungsgrad der ersten Variante nur bei rund 35 % liegt (zum Vergleich: Wirkungsgrad eines Elektroautos liegt bei 75 %), ist diese vergleichsweise ineffizient und ökologisch wenig sinnvoll.
Fahrzeuge, bei denen Wasserstoff in Brennstoffzellen genutzt wird, können hingegen Wirkungsgrade von bis zu 60 % erreichen - Verluste durch Elektromotor und Getriebe und Stromverluste bei Herstellung des grünen Wasserstoffs exklusive. Bei diesen Autos handelt es sich grundsätzlich um Elektrofahrzeuge, die den für den Antrieb benötigten Strom während der Fahrt selbst erzeugen. Bei dieser Antriebsart werden lokal keine schädlichen Abgase ausgestoßen. Gegenüber einem batterieelektrischen Fahrzeug haben sie außerdem den Vorteil höherer Reichweiten ohne Tanken bzw. Laden.
Wie ist der Status Quo bei Wasserstoff-Autos und der Tankstellen-Infrastruktur?
Zum jetzigen Zeitpunkt sind in Deutschland mit dem Toyota Mirai und dem Hyundai Nexo lediglich zwei solcher Fahrzeugmodelle serienmäßig erhältlich.
Auch die Zahl der Neuzulassungen liest sich ernüchternd! In Deutschland wurden in den letzten zehn Jahren weniger als 1.000 Wasserautos zugelassen. Zum Vergleich: Allein im Jahr 2022 betrug die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland 470.000 Fahrzeuge (Quelle).
Etwas besser sieht es bei der Infrastruktur von Wasserstoff-Tankstellen aus. Halten wir uns hierzu noch einmal folgenden Punkt der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie vor Augen:
Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur im In- und Ausland.
Aktuell befinden sich in Deutschland rund 90 Wasserstofftankstellen, Tendenz steigend, da der Netzausbau vor allem aufgrund der steigenden Nachfrage im Bereich der Nutzfahrzeuge voranschreitet. Im europäischen Vergleich wähnt sich Deutschland hierbei an der Spitze und stellt knapp über 50 % aller Wasserstofftankstellen in Europa.
Falls du einen näheren Blick auf die Infrastruktur der Wasserstoff-Tankstellen in Europa werfen möchtest, haben wir dir unter den weiterführenden Links eine interaktive Map verlinkt!
Möchtest du dich noch näher mit dem Thema Wasserstoff im Verkehr beschäftigen? Alles wissenswerte zu diesem Thema findest du in den weiterführenden Links unter “Wasserstoff im Verkehr - FAQs”.
Die THG-Quote für strombasierte Kraftstoffe – Wer profitiert aktuell?
Seit dem Bestehen von wirkaufendeinethg.de haben unzählige Halter von Elektrofahrzeugen mit unserer Hilfe ganz bequem ihre THG-Quote zertifiziert und die THG-Prämie erhalten.
Bereits im letzten Jahr haben wir aufgrund der Frage, ob es auch für Wasserstoff-LKWs und andere Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge eine THG-Quote gibt, auf unserem Blog über diese Thematik berichtet: THG-Quote für Wasserstoff-LKW – Möglich oder nicht?
Anrechnung strombasierter Kraftstoffe
Mit Vollzug der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV), auf Grundlage derer vor allem Rechtsverordnungen, die dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzungen geregelt werden, teilte das Umweltbundesamt (UBA) als Prüfstelle folgendes mit:
„Strombasierte Kraftstoffe, zu deren Herstellung erneuerbarer Strom nicht biogenen Ursprungs genutzt wurde, können zur Senkung (Anm. d. Autors: Senkung der Treibhausgasemissionen und somit zur Anrechnung auf die THG-Quote) genutzt werden.“ (Quelle)
Anrechenbar sind durch diese Regelung:
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Komprimiertes synthetisches Methan, das in einem Sabatier-Prozess mit Wasserstoff gewonnen wurde.
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Komprimierter Wasserstoff, der in einer Brennstoffzelle verwendet wird.
Wie aus dem UBA-Zitat hervorgeht, muss der Wasserstoff in beiden Fällen aus einer durch nicht-biogene erneuerbare Energien gespeisten Elektrolyse stammen, oder vereinfacht gesagt: Es muss sich bei dem strombasierten Wasserstoff um grünen Wasserstoff, hergestellt unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Wind oder Photovoltaik), handeln. Hierbei muss der Strom für den Elektrolyseur über eine Direktverbindung mit einer Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage) bezogen werden.
Falls der Elektrolyseur Netzstrom bezieht, darf die Anlage zur Herstellung der Kraftstoffe ausschließlich auf Grundlage eines Vertrages nach § 13 Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben werden.
Zur Umsetzung der 37. BImSchV wurden dem UBA ab 2018 zwei Prüfaufgaben zugewiesen: Die Anlagenprüfung sowie die Prüfung der anrechenbaren Kraftstoffmengen.
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Anlagenprüfung: Auf Antrag der Anlagenbetreiber prüft das UBA die Anrechnungsvoraussetzungen von netzentkoppelten Anlagen sowie Bestandsanlagen zur Herstellung strombasierter Kraftstoffe.
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Prüfung anrechenbarer Kraftstoffmengen: Ist die Anlagenprüfung positiv, können Hersteller solcher Kraftstoffe dem UBA Aufzeichnungen über die hergestellten Mengen der Kraftstoffe vorlegen, woraufhin diese auf ihre Anrechenbarkeit auf die zu erfüllende Minderung der Treibhausgasquote geprüft werden.
Berechnungsgrundlage für die THG-Quote aus grünem Wasserstoff
Im nachfolgenden Schaubild siehst du, wie sich die THG-Minderungsmenge bei grünem Wasserstoff berechnet bzw. im Rahmen der THG-Quote anrechnen lässt.
Fazit zur aktuellen 37. BImSchV
In ihrer aktuellen Fassung berechtigt die 37. BImSchV lediglich die Produzenten von grünem Wasserstoff dazu, diesen als Erfüllungsoption für die THG-Quote zu nutzen. Auf der Website des Umweltbundesamtes finden Hersteller sämtliche Formulare, die für die Antragsstellung benötigt werden.
Die Halter von Wasserstoff-LKWs und anderen Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen finden hierbei bislang keine Berücksichtigung und können demnach nicht von einer THG-Prämie profitieren.
Dieser gesetzliche Rahmen steht im Widerspruch zu den ambitionierten Zielbildern der Nationalen Wasserstoffstrategie, weshalb wir bereits in unserem ersten Blogartikel zu dieser Thematik für eine dahingehende Gesetzesänderung plädierten.
Sollte es zu einer solchen Gesetzesänderung kommen, stehen wir bereits in den Startlöchern und halten alle nötigen Tools bereit, um eine schnelle und bequeme Abwicklung der THG-Quote für dein Wasserstoff-Fahrzeug zu gewährleisten!
Grüner Wasserstoff als Erfüllungsoption für die THG-Quote – Zukunftsaussichten
Bisweilen wurden die Anforderungen und Anrechnungsvoraussetzungen für grünen Wasserstoff als Erfüllungsoption für die THG-Quote in der Praxis sowohl als unausgereift als auch hinderlich angesehen.
Resultierend aus der Erlassung von zwei Delegierten Rechtsakten zur Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II), steht nun aber eine Novellierung der 37. BImSchV bevor, um die Anforderungen und Anrechnungsvoraussetzungen zu entschärfen.
Wir geben dir an dieser Stelle einige Hintergrundinformationen zu den Delegierten Rechtsakten im Rahmen von RED II und gehen anschließend auf die Übertragung in nationales Recht durch die Novellierung der 37. BImSchV ein!
Hintergrund: RED II
Durch RED II wird festgelegt, dass der Gesamtanteil von erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union im Jahr 2030 mindestens 32 % betragen muss.
Hierdurch soll die ursprünglich mit dem Pariser Klimaschutzabkommen eingegangene Verpflichtung der Union erfüllt werden, die Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Jahr 1990 zu senken.
Die angesprochenen Delegierten Rechtsakte, welche am 10.07.2023 in Kraft traten, definieren im Rahmen von RED II die folgenden Punkte:
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Durch Art. 27 Abs. 3 UAbs. 7 werden die Anforderungen an den Strombezug für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff definiert.
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Durch Art. 25 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 5 wird die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen durch den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff bestimmt.
Bei den Anforderungen an den Strombezug gibt es eine Menge zu beachten. Im Wesentlichen wird hierbei unterschieden, ob (1.) die EE-Anlage und der Wasserstoffelektrolyseur ohne Netzbezug über einen Direktanschluss verbunden sind oder ob (2.) der Strom aus dem Netz bezogen wird.
1. Um als grün zu gelten, muss die für den Wasserstoff zur Herstellung verwendete EE-Anlage entweder über eine Direktleitung mit dem Elektrolyseur verbunden sein oder die Strom- sowie Wasserstofferzeugung finden in derselben Anlage statt.
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Hierbei darf die EE- Anlage frühestens 36 Monate vor dem Elektrolyseur in Betrieb genommen worden sein.
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Sollte die EE-Anlage doch an das Netz angeschlossen sein, muss der Betreiber belegen, dass kein Strom aus dem Netz für die Wasserstofferzeugung entnommen wird.
2. Wird hingegen Strom für die Erzeugung aus dem Netz bezogen, gibt bestehen Optionen, um den Wasserstoff als grün deklarieren zu können:
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Der Elektrolyseur muss in einer Gebotszone mit mehr als 90 % EE-Anteil liegen und darf eine maximale Anzahl an Betriebsstunden nicht überschreiten.
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Der Elektrolyseur muss in einer Gebotszone mit einer Emissionsintensität von Strom unter 18 g CO2-Äq./MJ liegen, wobei der EE-Strom über ein Power Purchase Agreement (PPA) bezogen wird und die Kriterien der Zeitgleichheit und geografischen Nähe erfüllt sind.
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Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass im Rahmen des EE-Stromverbrauchs eine Redispatchsituation vorlag und durch die Wasserstofferzeugung weniger EE-Anlagen abgeriegelt werden mussten.
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Der Einsatz von EE-Strom im Elektrolyseur erfüllt die Kriterien der Zusätzlichkeit, Zeitgleichheit und geografische Nähe. Hierbei ist ebenfalls der Abschluss eines PPAs erforderlich.
Die Erfüllungskriterien sind wie folgt definiert:
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Zusätzlichkeit: Die EE-Anlage wurde frühestens 36 Monate vor dem Elektrolyseur in Betrieb genommen und erhält keine Förderung in Form von Betriebs- oder Investitionsbeihilfen.
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Zeitgleichheit: Die Wasserstoff- und EE-Stromerzeugung erfolgen innerhalb desselben Zeitraums.
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Geografische Nähe: Die EE-Anlage und der Elektrolyseur liegen innerhalb derselben Gebotszone.
Novellierung der 37. BImSchV
Das Inkrafttreten der Delegierten Rechtsakte macht eine Anpassung des nationalen Rechts der Mitgliedsstaaten notwendig. In Deutschland betrifft dies die Anpassung der 37. BImSchV.
Seit dem 11.08.2023 ist der Referentenentwurf zur Neufassung dieser Verordnung öffentlich einsehbar. Wir geben dir an dieser Stelle einen kurzen Überblick, inwiefern die Verordnung angepasst werden soll:
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Die europäischen Vorgaben sollen 1:1 umgesetzt und ins nationale Recht übertragen werden.
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Ein umfassendes System zur Nachweisführung über die Erfüllung der Anforderungen bei Herstellung & Lieferung von grünem Wasserstoff soll eingeführt werden, um Missbrauch zu vermeiden.
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Diese soll durch Zertifizierung der relevanten Wirtschaftsakteure erfolgen.
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Die Anrechenbarkeit erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs soll gesetzlich festgeschrieben werden ($$ 3-10 37. BImSchV).
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Zukünftig ist eine Mehrfachanrechnung mit Faktor 3 im Rahmen des THG-Quotenhandels vorgesehen.
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Anrechnungsanträge sollen mithilfe einer elektronischen Datenbank verwaltet werden.
Aktuell fehlt für die Neufassung auf Grundlage des Referentenentwurfs noch die Zustimmung vom Bundestag. Laut diesem tritt die Verordnung jedoch am Tag nach der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft und ist somit auf Kraftstoffe anzuwenden, die ab dem 01.01.2024 in den Verkehr gebracht wurden.
Falls du dich noch tiefer in die Novellierung der 37. BImSchV einlesen möchtest, haben wir dir den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter den weiterführenden Links verlinkt!
Grüner Wasserstoff als Erfüllungsoption für die THG-Quote – Auswirkungen auf den THG-Quotenhandel
Kommen wir noch einmal auf RED II zurück, um abschließend den Bogen zur THG-Quote zu spannen. Die europäische Richtlinie sieht durch Art. 25 Abs. 1 für die Verkehrssektoren aller Mitgliedsstaaten folgendes verbindliches Unterziel vor: Die Mitgliedsstaaten verpflichten Kraftstoffanbieter dazu, dass der Anteil erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors bis 2030 mindestens 14 % beträgt. Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels überlässt die EU weitestgehend den Mitgliedstaaten selbst. In Deutschland stellt die THG-Quote das entsprechende nationale Instrument dar.
Die Novellierung der 37. BImSchV zur Umsetzung der europäischen Vorgaben dürfte sich sowohl auf den THG-Quotenhandel als auch auf den Hochlauf von Wasserstoff positiv auswirken. Der BDEW begrüßt den Referentenentwurf in einer Stellungnahme folgendermaßen:
„Der BDEW unterstützt nachdrücklich das im Entwurf der 37. BImSchV zum Ausdruck gebrachte Ziel der Verbesserung der Anrechenbarkeit von strombasierten Kraftstoffen und biogenen Wasserstoff auf die Treibhausgasquote […]. Über den Verordnungsentwurf hinaus weist der BDEW darauf hin, dass es vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) erforderlich ist, zügige Klarheit über die Pläne der Bundesregierung hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung des THG-Quotenhandels und der möglichen Ausweitung des Anwendungsbereiches […] zu bekommen.“ (Quelle)
Ferner begrüßt der Verband in den Kernforderungen der Stellungnahme ausdrücklich die geplante Mehrfachanrechnung mit Faktor 3 im Rahmen des Treibhausgasquotenhandels, da hierdurch der zusätzliche Einsatz von grünem Wasserstoff angereizt werden kann.
Wir blicken nun gespannt auf die Umsetzung der Novellierung und hoffen, dass das Instrument der THG-Quote wie erwartet gestärkt aus dieser hervorgeht, damit diese auch weiterhin als Schlüssel zur Senkung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor angesehen werden kann!
Zusammenfassung
In diesem Artikel haben wir besprochen, wie grüner Wasserstoff als Schlüsselelement für die Energiewende ebenfalls die Verkehrswende vorantreiben kann und warum der THG-Quotenhandel von seinem Einsatz im Verkehrssektor profitieren kann.
Sowohl die Europäische Union als auch die Bundesregierung sehen grünen Wasserstoff als eine wirksame Erfüllungsoptionen für die THG-Quote an, was durch die vor kurzem verabschiedeten Delegierten Rechtsakte im Rahmen von RED II sowie die anstehende Novellierung der 37. BImSchV verdeutlicht wird.
Wenngleich auch die geplante Neufassung der 37. BImSchV lediglich die Produzenten von strombasierten Kraftstoffen dazu berechtigt, diese als Erfüllungsoption für die THG-Quote zu nutzen und somit Halter von Wasserstoff-LKWs und anderen Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen weiterhin keinen Zugang zu Nachhaltigkeit über den Quotenhandel finden, so sind die geplanten Änderungen doch als ein Schritt in die richtige Richtung anzusehen.
Wie ist deine Meinung zu den geplanten Gesetzesänderungen? Schreib uns gerne hier