THG-Quoten Verkauf für Ladesäule, Ladestation und Wallbox
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung der THG-Quote!
Vorausgesetzt, es handelt sich um eine öffentliche, bei der Bundesnetzagentur eingetragene und geeichte Ladesäule, die frei zugänglich für Dritte ist.
Nach der Registrierung kannst du ganz bequem eine Ladestation anlegen. Du betreibst mehrere Ladestationen? Kein Problem – Du kannst weitere Ladestationen hinzufügen.
Anschließend kannst du einen Zählerstand für ein bestimmten Zeitraum anlegen und so die THG-Quote für deine öffentliche Ladesäule bei uns beantragen.
Den Beantragungsstatus kannst du zu jeder Zeit einsehen. Ebenfalls kannst du für einen weiteren Zeitraum Zählerstände anlegen. So kannst du z. B. im nächsten Jahr die THG-Quote wieder beantragen, ohne dass du die Stammdaten erneut eingeben musst.
Die Abwicklung über wir wirkaufendeinethg.de dauert keine 3 Minuten und gibt dir die Chance auf eine grünere Zukunft.
Die erstmalige Anmeldung deiner Ladesäule erfolgt durch die Bereitstellung von nur wenigen Informationen.
Nach erfolgreicher Prüfung zertifiziert das deutsche Umweltbundesamt deine eingesparten CO2-Emissionen.
Anschließend verkaufen wir deine THG-Quote und du bekommst das Geld direkt überwiesen!
Diese Fahrzeugklassen haben Anspruch auf die THG-Quote
E-Auto
E-Kraftrad
E-Nutzfahrzeug
E-Bus
Ladestationen
Häufige Fragen zur THG-Quote
Deine Frage ist nicht dabei? Schreibe uns gerne eine Nachricht.
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Vorausgesetzt, es handelt sich um eine öffentliche, bei der Bundesnetzagentur eingetragene und geeichte Ladesäule, die frei zugänglich für Dritte ist, kann auch für diesen geladenen Strom eine Anrechnung der THG-Quote vorgenommen werden.
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Wir übernehmen die Abwicklung der THG-Quote für Lademengen ab mindestens 1 MWh.
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Wir ermöglichen die Einreichung bis zum 20.02.2024.
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Ladestrom, der nachweislich ausschließlich aus selbst erzeugter, erneuerbarer Energie stammt, wird mit einem höheren THG-Wert angerechnet. Dieser Faktor wird jährlich zentral veröffentlicht und liegt für das Jahr 2024 bei 2,6. Der Bezug von ‚Ökostrom‘ von einem Energieversorger reicht nicht aus.
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Die gesonderte Anrechnung kann nur dann erfolgen, wenn der Nachweis anhand von Messwerten eines Messstellenbetreibers erbracht wird. Nachzuweisen ist damit die zeitgleiche Produktion und Entnahme am Ladepunkt bezogen auf jedes 15-Minuten-Messintervall.
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In diesem Fall ist es nicht möglich den höheren THG-Wert anzusetzen. Die Entnahme am Ladepunkt muss ausdrücklich zeitgleich innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls mit der Erzeugung in der Stromerzeugungsanlage erfolgen. Auch wenn der Batteriespeicher nachweislich die von der Erzeugungsanlage erzeugten Strommengen zwischenspeichert und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgibt, entspricht dies nicht dem Erfordernis der Zeitgleichheit.