Mit Beginn des Jahres 2022 haben Halter eines Elektroautos die Möglichkeit, sich mit der THG Quote ein regelmäßiges kleines Zusatzeinkommen zu sichern. Doch nicht nur E-Auto Fahrer und Betreiber von Ladesäulen profitieren von der THG Prämie. Auch Fahrer von Pedelec und E-Roller kommen in den Genuss der THG Quote. Wie und unter welchen Voraussetzungen das genau funktioniert, erfährst du in diesem Beitrag. Außerdem haben wir noch einige Tipps für die Förderung von E-Bikes zusammengestellt.
Wie funktioniert die THG Quote für Pedelec und Elektroroller?
Dank der vielen THG Dienstleister ist es für jeden E-Mobilisten relativ einfach, die THG Quote zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Für E-Autofahrer bedeutet das beispielsweise, dass sie mit dem Fahrzeugschein Teil I nachweisen müssen, dass sie Halter des von ihnen angemeldeten Fahrzeugs sind, um in den Genuss der THG Prämie zu kommen.
Bei E-Rollern und schnellen E-Bikes – den sogenannten S-Pedelecs sieht das etwas anders aus. Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Das Fahrzeug fährt schneller als 25 km/h und darf max. 45 km/h schnell sein.
- Für das Fahren von E-Roller und S-Pedelec muss mindestens der AM Führerschein oder aber der Autoführerschein notwendig sein.
Nur wenn diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, ist es möglich für E-Bike oder E-Roller einen freiwilligen Fahrzeugschein zu beantragen, welcher wiederum Bedingung für die Beantragung der THG Quote bei einem entsprechenden Dienstleister ist.
Worum es bei der THG Quote im Einzelnen geht, wie man die THG Prämie einfach beantragt und welches Prinzip dahinter steckt, erfährst du in unseren zahlreichen Blogeinträgen.
Schritt für Schritt mit der freiwilligen Anmeldung zur THG Quote
Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir dir, wie du vorgehst, um ganz einfach deine THG Prämie für den E-Roller oder das Pedelec einzustreichen.
Schritt 1
Um dein E-Bike oder den Elektroroller bei der Zulassungsstelle anmelden zu können, benötigst du folgende Dokumente:
- eine Betriebserlaubnis oder
- ein TÜV-Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis (§21 StVZO und §4 Abs. 5 FZV)
- eine eVB Nummer
Wenn du für dein E-Fahrzeug keine Betriebserlaubnis besitzt, kannst du dir über ein „TÜV Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO“ beim amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV eine solche erstellen lassen.
Mit dieser bist du auf der sicheren Seite, wenn du anschließend die eVB – die elektronische Versicherungs-Bescheinigung - beantragst. Ohne eine Betriebserlaubnis weigern sich einige Versicherer eine eVB Nummer zu erstellen.
Beantragen kannst du eine eVB Nummer ganz einfach online oder auch telefonisch bei der Versicherung deines Vertrauens.
Schritt 2
Mit den Dokumenten und deinem Personalausweis machst du dich anschließend auf den Weg zur Zulassungsstelle. Hier kannst du das S-Pedelec bzw. den E-Roller als Leichtkraftrad anmelden. Daraufhin bekommst du den Fahrzeugbrief, auch Fahrzeugschein Teil 1 genannt, ausgehändigt.
Schritt 3
Der letzte Schritt ist am einfachsten. Dafür meldest du dich ganz einfach online auf unserer Plattform an, lädst den Fahrzeugschein hoch und beantragst so die THG Prämie für E-Roller oder S-Pedelec.
Nur weil du jetzt ein Kennzeichen für deinen E-Roller oder dein E-Bike besitzt, benötigst du nicht automatische eine TÜV Plakette. Hierzu sagt die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen für den Straßenverkehr: gemäß § 29 StVZO kann bei der Zulassung eines Kleinkraftrades mit bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf eine TÜV Plakette verzichtet werden.
Gibt es Probleme bei der freiwilligen Anmeldung von E-Roller oder S-Pedelec?
In einigen E-Bike Foren berichten User immer wieder davon, dass sie bei der freiwilligen Anmeldung ihres Elektro-Kleinkraftrades auf Probleme gestoßen sind. Das liegt in den meisten Fällen an der Unwissenheit der Mitarbeiter in den Zulassungsstellen.
Daher kann es sein, dass du erst ein wenig Aufklärungsarbeit leisten musst, damit die Behörde dir den Fahrzeugschein ausstellt. Eine gute Vorbereitung ist somit angeraten.
Was kostet die freiwillige Anmeldung für ein E-Leichtkraftrad?
Genau wie bei einem E-Auto werden für die freiwillige Anmeldung von E-Roller und E-Bike bei der Zulassungsstelle Gebühren fällig. Diese betragen zusammen mit den Kosten für das Kennzeichen zwischen 50 – 60 Euro. Hinzu kommt das Geld für die Versicherung.
Je nachdem, für welche du dich entschieden hast, werden hierfür zwischen 30 – 70 Euro jährlich fällig. Das oben erwähnte TÜV Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis schlägt nochmal mit knapp 50 Euro zu Buche.
Ob sich die freiwillige Anmeldung für dich lohnt, ist am Ende abhängig von der Höhe deiner jährlichen THG Prämie. Somit ist es ratsam, die einzelnen THG Dienstleister genau unter die Lupe zu nehmen, besonders bezüglich der garantierten Auszahlungssumme.
Die Angaben dazu sind bei einigen THG Anbietern im Kleingedruckten versteckt. Wir bei wirkaufendeinethg.de haben bereits auf der Startseite deine garantierte THG Prämie dargestellt. Liegt diese, wie bei uns, bei mindestens 370 Euro pro E-Fahrzeug, lohnt sich für dich die freiwillige Anmeldung von E-Roller oder S-Pedelec auf der Zulassungsstelle in jedem Fall.
Welche Vorteile bietet die freiwillige Anmeldung neben der THG Prämie noch?
Außer dass du mit der Zulassung von S-Pedelec oder E-Roller für den Straßenverkehr jährlich deine THG Prämie kassieren kannst, bringt diese noch weitere Vorteile mit sich. Welche Nachteile es gibt, haben wir ebenfalls für dich recherchiert.
Vorteile
- Das jährliche Wechseln des Kennzeichens ist nicht mehr notwendig.
- Du kannst dir ein Wunschkennzeichen auswählen.
- Du kommst in den Genuss eines Schadenfreiheitsrabattes bei der Versicherung.
- Die Anmeldung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.
Nachteile
- Die freiwillige Anmeldung ist nur bei längerer Haltedauer lohnenswert.
- Es entstehen einmalig Kosten für die Anmeldung.
Günstige monatliche Kosten durch die THG Quote
Schon seit einiger Zeit bieten Unternehmen in Zusammenarbeit mit Leasinggesellschaften das E-Bike Leasing für Arbeitnehmer an. Die Raten für das Pedelec werden in Form einer Gehaltsumwandlung vom Lohn abgezogen – und das vor Steuer und Sozialversicherung.
Rechenbeispiel
Posten | Ausgaben | Einnahme |
---|---|---|
THG Prämie für E-Bike und E-Roller | 0€ | 370.00€ |
Versicherung E-Fahrzeug | 40.00€ | 0€ |
TÜV Gutachten | 50.00€ | 0€ |
Zulassung & Kennzeichen | 60.00€ | 0€ |
Summe | 150.00€ | 370.00€ |
Gewinn | 0€ | 220.00€ |
Dieses Modell sorgt zumindest für die kommenden 2-3 Jahre für eine günstige Leasingrate. Denn solange kannst du garantiert die THG Prämie erhalten. Dafür musst du nur einmalig dein Fahrzeug auf unserer Plattform registrieren.
Teilst du den jährlichen Gewinn auf 12 Monate auf, reduziert sich deine monatliche Leasingrate um jeweils rund 18,00 €.
Hat sich dein Arbeitgeber noch nicht dazu entschlossen, das E-Bike Leasing anzubieten, generierst du dennoch mit der THG Quote für S-Pedelec oder Elektroroller innerhalb der nächsten 3 Jahre Einnahmen von über 1000 Euro
Tipps zur E-Bike-Förderung
Neben dieser Möglichkeit bieten die Bundesländer in Deutschland unterschiedliche Förderprogramme im Bereich Elektromobilität an. Einige dieser Programme betreffen auch E-Bikes, Pedelecs und E-Lastenfahrräder.
Aufgrund der neuen Regierung mit einem grünen Koalitionspartner ist zu vermuten, dass es in Zukunft vermehrt zur Förderung von Elektromobilität in Deutschland kommen wird.
Um regionale Förderprogramm zu nutzen, informiere dich am besten bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung über laufende und geplante Programme. Häufig sind diese begrenzt. Darum ist es wichtig, rechtzeitig einen Antrag zu stellen.
Auch wenn die bundesweite Förderung diesbezüglich noch in den Kinderschuhen steckt, machen einige Städte und Gemeinden bereits vor, wie es in Zukunft laufen könnten.
München unterstützte vor einiger Zeit beispielsweise die Anschaffung eines Pedelecs im Rahmen des Förderprogramms „München mobil“. Dieses machte es nicht nur für Freiberuflern, Unternehmern und Vereinen möglich für die Anschaffung E-Bikes einen Zuschuss zu erhalten, sondern auch Privatpersonen.
Die Stadt Münster schloss sich dem Modell an und fördert die Anschaffung von E-Lastenrädern. Während das Programm in München mittlerweile auf Eis liegt und eine Fortsetzung noch nicht feststeht, findet man in anderen Städten wie Regensburg , Heidelberg und Mannheim noch aktive Förderprogramme.
Förderprogramme einzelner Bundesländer sind:
- Baden-Württemberg: Förderung E-Lastenräder
- Nordrhein-Westfalen: Förderung von Gewerbetreibenden und kommunalen Betrieben
- Saarland: Pedelecs und Cargo-Bikes für private Personen, Firmen und Vereine aus dem Saarland
Und hier noch ein paar Städte, die Elektromobilität finanziell unterstützen:
- Stadt Buchholz: Lasten-Pedelecs bis 25km/h sowie Ladestationen basierend auf der Ladesäulenverordnung
- Stadt Elmshorn: unter anderem Ladestationen (Wallbox)
- Stadt Friedrichshafen: Kauf oder Leasing eines Elektroautos sowie der Kauf eines Elektrorollers oder eines Lastenrades mit Elektrounterstützung
Es gibt noch viele weitere Städte, die diesem positiven Beispiel folgen und in Zukunft werden es sicher noch einige mehr. Ein bundesweites Förderprogramm für Elektromobilität findest du auf der Webseite des BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Last but not least haben sich auch Stadtwerke und Stromanbieter dazu entschlossen, die Anschaffung eines E-Bikes zu fördern. Es lohnt sich also, diesbezüglich bei den lokalen Unternehmen vorbeizuschauen.