Immer mehr Elektrofahrzeuge sind auf den Straßen Deutschlands unterwegs. Dabei handelt es sich nicht nur um die privaten E-Mobilisten. Auch viele Unternehmen und Kleingewerbetreibende steigen auf E-Autos um.

Seitdem private E-Auto Besitzer mit Beginn des Jahres 2022 von der THG-Quote profitieren, fragen sich nun auch die Unternehmen in Deutschland, ob Ihnen für den geleasten Dienstwagen, den privat genutzten Firmenwagen oder den Fahrzeugen der E-Flotte die THG-Quote zusteht. Die Antwort auf die Frage lautet „ja“. Wie das funktioniert, erfährst du in folgendem Artikel.

Welche Firmen Fahrzeuge sind für die THG-Quote zugelassen?

Außer den rein elektrisch betriebenen E-Autos profitieren alle zulassungspflichtigen vollelektrisch betriebenen Kraftfahrzeuge von der THG-Quote. Dazu zählen auch Busse, LKW und Transporter. Nicht berücksichtigt werden dagegen aufgrund der Nutzung fossiler Brennstoffe Hybride, Plug-in-Hybride sowie Wasserstofffahrzeuge.

Flottenbetreiber und Paketdienste haben das bereits erkannt. Hier steigen immer mehr Unternehmen auf elektrisch angetriebene Transporter um und nutzen die THG-Prämie als zusätzliche Einnahmequelle.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein E-Fahrzeug geleast, finanziert oder bar bezahlt wurde.

Wie hoch ist die THG-Quote für Firmenwagen?

Die Höhe der THG-Quote ist nicht abhängig davon, ob es sich bei dem Elektrofahrzeug um einen Firmenwagen handelt oder ein privates E-Auto. Hier spielen ausschließlich die eingesparten Emissionen eine Rolle.

Feste Beträge bei den THG-Prämien für Firmenwagen gibt es genauso wenig wie bei den privaten E-Autos. Welche THG-Quoten für deine Firmenfahrzeuge angerechnet werden, bestimmt das Umweltbundesamt. Dieses legt anhand der eingesparten CO² Menge eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges variable geschätzte Werte fest, die zur THG-Prämien-Berechnung herangezogen werden.

Die Pauschalwerte für elektrische Busse und E-LKW fallen dabei deutlich höher aus als die THG-Prämien für normale E-Autos oder einen E-Roller. Mit einem Lastkraftwagen der Klasse M3 ab einem Leergewicht von mehr als 12 Tonnen können Unternehmen bis zu 15.000 € jährlich mit der THG-Prämie einnehmen.

Für die Transporter der Klasse N1 gibt es immerhin mehr als 500,00 € im Jahr – für kleinere Gewerbetreibende durchaus ein Anreiz, um auf den Elektrotransporter umzusteigen.

Die Vorteile elektrischer Nutzfahrzeuge liegen auf der Hand:

Nachhaltigkeit

Zum einen bekommst du als Unternehmer deine eingesparten Emissionen zertifiziert und zum anderen hast du die Chance einen Teil der THG-Prämie in Umweltprojekte zu investieren – auch hier bei wirkaufendeinethg.de ist das ganz einfach möglich.

Wirtschaftlichkeit

Mit den jährlichen Erlösen, die du durch deine E-Flotte generierst, kannst du einen Teil deiner Kosten abdecken. Und das sicher für die kommenden Jahre – mindestens bis 2030, denn so lange wird es per Gesetz die THG-Quote geben. Außerdem steigt diese jedes Jahr um einige Prozentpunkte an, sodass sie 2025 beispielsweise 10,5% und 2030 sogar 25% erreichen wird. Zusätzlich gibt es für rein elektrisch betriebene Firmenwagen auch Begünstigungen bezüglich der Kfz-Steuer.

Wer kann die THG-Quote für Dienstwagen beantragen?

Die THG-Quote für einen Dienstwagen, Firmenbus oder E-LKW wird genauso beantragt wie bei den privaten E-Mobilisten. Nach Auswahl des THG-Anbieters meldest du deine Firmenwagen mit dem Fahrzeugschein Teil I an – bei wirkaufendeinethg.de ist das einfach per App möglich – und erhältst nach einigen Wochen die Prämie ausbezahlt.

Möchtest du die THG-Quote nicht als Unternehmer, sondern als Privatperson für deinen Dienstwagen beantragen, benötigst du dafür eventuell eine Einverständnis-Erklärung deines Arbeitgebers. Auf Wunsch stellen wir dir gerne eine Vorlage dafür zur Verfügung, sodass du die THG-Prämie für deinen Dienstwagen schnell und unkompliziert in Anspruch nehmen kannst.

Bist du Unternehmer sowie Eigentümer oder Leasingnehmer eines E-Autos und als dessen Halter eingetragen, registrierst du dich genau wie jeder private E-Auto-Besitzer per App auf unserer Plattform, um von unserem Service im THG-Quotenhandel zu profitieren.

Vielen Fuhrparkbetreibern ist der Verwaltungsaufwand bei der THG Quoten Zertifizierung für mehrere Fahrzeuge ein Graus. Mit wirkaufendeinethg.de wird das jedoch zu einem Spaziergang, denn es reicht aus, die Fahrzeugpapiere einmalig auf unserer Plattform zu hinterlegen, um für die kommenden Jahre ohne jeglichen Aufwand Einnahmen aus der THG Quote zu generieren.

Was ist die Voraussetzung für die Firmenwagen-THG-Prämie?

Neben der Bedingung, dass nur rein elektrisch betriebene Fahrzeuge für die THG-Quote infrage kommen, muss die einreichende Person der Halter des oder der E-Fahrzeuge sein oder aber von diesem eine Einverständniserklärung zur Registrierung vorlegen können.

In vielen Fällen ist die Firma als Halter sämtlicher Firmenwagen eingetragen – besonders bei einer umfangreichen E-Flotte im Unternehmen ist das der Fall. Somit kann auch nur diese die THG-Quote für die E-Fahrzeuge des Unternehmens zertifizieren lassen.

Anders sieht es bei elektrischen Firmenwagen aus, welche den Arbeitnehmern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen. Hier ist häufig der Arbeitnehmer als Halter eingetragen. In diesem Fall darf dieser die THG-Quote für den Firmenwagen beantragen.

Unternehmen haben außerdem die Möglichkeit, mehrere Halter für einen Dienstwagen eintragen zu lassen. In so einem Fall ist die Beantragung der THG-Quote nur nach vorheriger Absprache und mit der Einverständnis-Erklärung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer möglich.

Bei Unklarheiten bezüglich des Halters und der THG Quoten Zertifizierung für einen Dienstwagen empfehlen wir, sich vor der Registrierung mit dem Unternehmen abzusprechen.

Muss ich die THG-Quote für Firmenwagen versteuern?

Die Fragen nach der Steuer für die THG-Quote beschäftigt seit Anfang des Jahres viele E-Mobilisten. Im Gegensatz zum privaten E-Auto-Halter, der die THG-Quote nicht versteuern muss, zahlen Unternehmen auf die THG-Prämie für Firmenwagen sehr wohl Steuern. Hier wird die Einnahme dem Betriebsvermögen zugerechnet und ist somit als solches bei der Steuererklärung anzugeben. Allerdings ist dies keine Steuerberatung und um sicher zu gehen, solltest du dich mit deinem Steuerberater auseinader setzen.

Die gute Nachricht:

Ist der Firmenwagen auf dich als Privatperson angemeldet, kannst du die THG-Quote zertifizieren lassen und musst die Einnahme aus der THG-Prämie nicht versteuern.

Das Bundesfinanzministerium sagt dazu Quelle):

„Halterinnen und Halter von Elektroautos können im sogenannten Treibhausgasminderungs-Quotenhandel die CO2-Emissionseinsparung, welche durch den Antrieb mit Strom statt fossiler Kraftstoffe entsteht, dem Handel mit sogenannten Treibhausgasminderungs-Quoten anbieten und dadurch Prämienzahlungen erhalten. Für Privatpersonen unterliegt der Erlös nicht der Einkommensteuer. Für andere Bereiche können Prämienerlöse je nach Nutzung des Fahrzeugs steuerpflichtig sein.“

Dazu gibt es folgende Erläuterungen:

  • Wenn das E-Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, zählt die THG-Prämie als Betriebseinnahme und damit zum steuerpflichtigen Gewinn.

  • Wenn das E-Fahrzeug zum Privatvermögen gehört, ist die Einnahme aus der THG-Quote keiner Einkunftsart zuzuordnen und gilt damit als „privat“ und unterliegt nicht der Einkommenssteuer.

  • Wenn das E-Fahrzeug ein Dienstwagen ist, steht dem Arbeitnehmer die THG-Prämie zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen ergeben sich daraus allerdings nicht.

Guenstige E-Autos im Vergleich

Fazit

Es gibt im Grunde keine großen Unterschiede bei der Anmeldung der THG-Quote für Firmenwagen oder das private E-Auto, außer in der steuerrechtlichen Behandlung.

Hier bei wirkaufendeinethg.de ist die Registrierung und der Service sowohl für das private Elektroauto als auch den Firmenwagen eines Unternehmers oder eines ganzen E-Fuhrparks einfach und schnell erledigt.

Letztendlich sind wir als Pooling-Unternehmen aufgrund einer großen Anzahl registrierter Fahrzeuge und des umfangreichen Insiderwissens über die Entwicklungen im THG-Quotenhandel dazu in der Lage, optimale Handelsbedingungen zu schaffen und damit die größtmöglichen Quotenerlöse für unsere Kunden zu erzielen. Und das unter Gewährleistung höchster Sicherheitsstandards bei der Datenübertragung.