Ende 2023 war der bundesweite Umweltbonus Geschichte. Fast zwei Jahre lang gab es keine staatliche Kaufprämie für Elektroautos — ein spürbarer Rückschlag für den deutschen Markt für E-Autos. Seit dem 1. Januar 2026 ist das anders: Die Bundesregierung hat ein neues E-Auto-Förderprogramm eingeführt, diesmal einkommensabhängig gestaffelt. Anträge beim BAFA sind seit dem 19. Mai 2026 möglich, rückwirkend für alle Fahrzeuge, die seit Jahresbeginn zugelassen wurden.

Wir geben dir hier einen vollständigen Überblick: was sich konkret geändert hat, wer von der neuen E-Auto-Förderung 2026 profitiert, welche Fahrzeuge infrage kommen — und wie du den Antrag für dein E-Auto Schritt für Schritt stellst. Am Ende beantworten wir außerdem die häufigsten Fragen dazu, inklusive Rechenbeispielen für Haushalte mit und ohne Kinder unter 18 Jahren. Die Grundlagen des Programms erklären wir außerdem kompakt in unserem Artikel E-Auto-Förderung 2026: Das musst du jetzt wissen.

Inhaltsverzeichnis

Der Umweltbonus ist zurück — was hat sich geändert?

Der ursprüngliche Umweltbonus, den das BAFA bis Ende 2023 ausgezahlt hat, funktionierte als Einheitsprämie: fester Betrag, unabhängig vom Einkommen. Wer sich teure E-Autos leisten konnte, bekam denselben Zuschuss wie jemand mit deutlich kleinerem Budget. Der Markt für E-Autos musste fast zwei Jahre lang ganz ohne Kaufanreiz auskommen.

Das neue Programm funktioniert anders. Die Förderung richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Wer weniger verdient, bekommt mehr. Die Basisförderung gilt für alle Berechtigten — wer unterhalb definierter Einkommensgrenzen liegt, erhält automatisch höhere Beträge. Diese soziale Staffelung ist der zentrale Unterschied zum alten Programm und gilt für alle förderfähigen E-Autos gleichermaßen, unabhängig vom Kaufpreis.

Einen weiteren wesentlichen Unterschied gibt es beim Kreis der Berechtigten: Die neue Kaufprämie gilt ausschließlich für Privatpersonen. Unternehmen, Fuhrparkbetreiber oder Händler gehen leer aus. Und: Gebrauchte Elektroautos werden — anders als manches Medienecho vermuten ließ — nicht gefördert.

Allerdings gibt es auch eine positive Überraschung für Käufer, die schon früh im Jahr aktiv wurden. Wer sein Elektroauto zwischen dem 1. Januar und dem 19. Mai 2026 (dem offiziellen Antragsstart) zugelassen hat, kann die Förderung rückwirkend beantragen.

Alter Umweltbonus vs. neue Förderung im Vergleich

Merkmal Alter Umweltbonus (bis Ende 2023) Neue Förderung (seit 2026)
Förderhöhe Einheitsprämie, unabhängig vom Einkommen Sozial gestaffelt: 3.000 bis 6.000 Euro
Berechtigte Auch Unternehmen und Fuhrparkbetreiber Ausschließlich Privatpersonen
Fahrzeuge Neuwagen unterschiedlicher Klassen Nur Neuwagen der Klasse M1 (auch Plug-in-Hybride)
Programmstatus Ausgelaufen Ende 2023 In Kraft seit 1. Januar 2026, Anträge seit 19. Mai 2026

Für private Haushalte, die sich E-Autos anschaffen wollen, lohnt sich der Blick auf die E-Auto-Förderung 2026 also doppelt: Wer wenig verdient, bekommt anteilig mehr — und wer früh im Jahr gekauft hat, profitiert rückwirkend. Laut Bundesumweltministerium ist das ausdrücklich Teil der neuen sozialen Ausrichtung des Förderprogramms. Für Elektroautos, Plug-in-Hybride und andere förderfähige Antriebe gilt diese soziale Staffelung gleichermaßen.

Infografik zur sozialen Staffelung der E-Auto-Förderung 2026: Je geringer das Haushaltseinkommen, desto höher der Zuschuss — plus Familienbonus je Kind unter 18 Jahren

Wie hoch ist die neue E-Auto-Förderung?

Die Basisförderung für E-Autos beträgt 3.000 Euro für Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge. Für Plug-in-Hybride (PHEV) und Modelle mit Range-Extender liegt sie bei 1.500 Euro — vorausgesetzt, CO₂-Ausstoß und elektrische Reichweite liegen im vorgeschriebenen Rahmen. Auch das Bundesumweltministerium bestätigt diese Basisförderung von 3.000 Euro für Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb.

Das ist allerdings nur der Ausgangswert für den Zuschuss. Die Gesamtförderung hängt von zwei weiteren Faktoren ab: der Einkommensstaffelung und dem Familienbonus.

Einkommensstaffelung und Familienbonus im Detail

Bei der Einkommensstaffelung zählt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen laut Steuerbescheid: Liegt ein Haushalt unter 60.000 Euro, kommt ein Zuschlag von 1.000 Euro hinzu. Liegt das Einkommen sogar unter 45.000 Euro, kommt ein weiterer Zuschuss von 1.000 Euro dazu — macht insgesamt 2.000 Euro Einkommensbonus für Haushalte mit niedrigem Einkommen.

Beim Familienbonus zählt die Kinderzahl im Haushalt: Für jedes Kind unter 18 Jahren im Haushalt gibt es zusätzlich 500 Euro, maximal für zwei Kinder, also bis zu 1.000 Euro obendrauf. Diese soziale Staffelung gilt gleichermaßen für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender — Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren profitieren dabei am stärksten.

Konkret: Eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren und einem gemeinsamen Einkommen unter 45.000 Euro kann bei einem BEV auf 6.000 Euro Förderung kommen (3.000 + 2.000 + 1.000). Ein Single-Haushalt mit Einkommen über 60.000 Euro erhält die Basisförderung von 3.000 Euro.

Rechenbeispiele: So viel Förderung bekommst du

Weil sich viele Haushalte unter den vielen Zahlen wenig vorstellen können, hier vier durchgerechnete Beispiele für E-Autos auf Basis der offiziellen Fördersätze. Grundlage ist jeweils das laut Steuerbescheid ermittelte Haushaltsjahreseinkommen sowie die Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt:

Beispiel 1 — Single-Haushalt, Einkommen über 60.000 Euro, Fahrzeug mit rein batterieelektrischem Antrieb: Laut Steuerbescheid liegt das Einkommen über der Grenze. Es greift nur die Basisförderung. Ergebnis: 3.000 Euro für dieses E-Auto.

Beispiel 2 — Single-Haushalt, Einkommen unter 60.000 Euro, BEV: Laut Steuerbescheid liegt das Einkommen darunter, aber über 45.000 Euro. Es gibt die Basisförderung plus den ersten Einkommensbonus. Ergebnis: 3.000 + 1.000 = 4.000 Euro.

Beispiel 3 — Familie mit einem Kind unter 18 Jahren, Einkommen zwischen 45.000 und 60.000 Euro, BEV: Laut den beiden Steuerbescheiden liegt das Haushaltseinkommen bei rund 50.000 Euro. Ergebnis: 3.000 Euro Basisförderung + 1.000 Euro Einkommensbonus + 500 Euro Familienbonus = 4.500 Euro.

Beispiel 4 — Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren, Einkommen unter 45.000 Euro, BEV: Laut Steuerbescheiden liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, im Haushalt leben zwei Kinder. Ergebnis: 3.000 Euro Basisförderung + 2.000 Euro Einkommensbonus + 1.000 Euro Familienbonus = 6.000 Euro — der maximal mögliche Zuschuss für dieses E-Auto.

Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender gelten für Haushalte dieselben Bonus-Logiken wie für reine Elektrofahrzeuge, nur die Basisförderung liegt bei 1.500 statt 3.000 Euro. Auch Plug-in-Hybride profitieren also von der sozialen Staffelung nach Einkommen, und auch für sie zählen Kinder unter 18 Jahren im Haushalt beim Familienbonus. Für das Programm stehen laut Bundesregierung rund drei Milliarden Euro zur Verfügung — ausreichend für geschätzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Wer lange wartet, riskiert also, dass das Budget ausgeschöpft ist, bevor der eigene Antrag gestellt ist.

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die sich E-Autos anschaffen und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen darf ein Haushalt ohne Kinder verdienen, um förderberechtigt zu sein. Mit Kindern unter 18 Jahren im Haushalt steigt diese Grenze.

Einkommensgrenze und Kinderzuschlag im Detail

Für Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren verschiebt sich diese Grenze je Kind nach oben: Konkret steigt die Einkommensgrenze mit Kindern unter 18 Jahren um 5.000 Euro je Kind. Bei zwei oder mehr Kindern greift die maximale Einkommensgrenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen — mehr Kinder erhöhen die Grenze nicht weiter, bei zwei oder mehr Kindern bleibt es bei diesem Höchstwert. Wer über 80.000 Euro verdient und keine Kinder unter 18 Jahren im Haushalt hat, bekommt entsprechend nur die Basisförderung ohne Einkommensbonus. Wer genau bei 80.000 Euro liegt, sollte die Steuerbescheide genau prüfen lassen, bevor er den Antrag stellt.

Tipp: Das Haushaltseinkommen ist entscheidend, nicht das individuelle Einkommen einer einzelnen Person. Paare müssen beide Steuerbescheide einreichen, das Einkommen wird aus den beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheiden ermittelt.

Wer zählt als Privatperson, und wie lange muss das Fahrzeug gehalten werden?

Als Privatpersonen gelten natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland — nicht Unternehmen, nicht Fuhrparkbetreiber, nicht Autohäuser. Pro Person ist eine Förderung möglich, pro Haushalt maximal zwei. Für Haushalte mit mehreren E-Autos lohnt sich also unter Umständen ein zweiter Antrag.

Außerdem gilt beim Fahrzeug selbst: Das E-Auto muss mindestens 36 Monate auf deinen Namen in Deutschland zugelassen bleiben. Ein frühzeitiger Verkauf oder eine Überführung ins Ausland kann eine Rückforderung der Prämie auslösen.

Welche Fahrzeuge werden 2026 gefördert?

Förderfähig sind Neuwagen der Fahrzeugklasse M1 (Pkw). Die Förderung gilt für alle ab dem 1. Januar 2026 erstmals im Inland zugelassenen Neuwagen dieser Klasse. Das schließt folgende Antriebsarten ein:

  • Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV) ✓

  • Brennstoffzellenfahrzeuge ✓

  • Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) — mit Einschränkungen ✓

  • Modelle mit Range-Extender (REEV), also mit batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender-Technologie — mit Einschränkungen ✓

Viele der aktuell angebotenen E-Autos deutscher und internationaler Hersteller erfüllen diese Fördervoraussetzungen bereits ab Werk. Das gilt unabhängig vom Hersteller für alle erstmals im Inland zugelassenen Neuwagen ab dem 1. Januar 2026.

Fahrzeugklasse M1 und technische Anforderungen im Detail

Neben Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb zählen auch Range-Extender-Fahrzeuge zu den förderfähigen Antriebsarten, sofern sie bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Neuwagen der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb müssen dafür keine zusätzlichen technischen Nachweise erbringen. Für PHEV und Fahrzeuge mit Antrieb mit Range-Extender gelten dagegen technische Mindestanforderungen: Das Fahrzeug darf höchstens 60 g CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder muss eine elektrische Reichweite von 80 Kilometern (EAER-City) nachweisen. Die elektrische Reichweite ist damit neben dem CO₂-Ausstoß das entscheidende technische Kriterium für Plug-in-Hybride und andere Fahrzeuge mit Range-Extender. Die Erstzulassung eines PHEV- oder Range-Extender-Fahrzeugs muss zudem bis spätestens 30. Juni 2027 erfolgen.

Was ausdrücklich nicht gefördert wird

Gebrauchte Elektroautos und gebrauchte E-Autos allgemein fallen komplett aus dem Programm — das gilt bei Elektrofahrzeugen unabhängig vom Antrieb. Auch Leasingrückläufer oder Tageszulassungen sind nicht förderbar.

Neuwagen, die nicht erstmals in Deutschland zugelassen werden, fallen ebenfalls nicht unter die Förderung. Ein häufiges Missverständnis betrifft das Leasing: Gefördert wird ausdrücklich sowohl der Kauf als auch das Leasing eines fabrikneuen Elektroautos — Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug erstmals in Deutschland zugelassen wird und dem Privatvermögen zugeordnet ist. Halter und Leasingnehmer müssen dabei nicht dieselbe Person sein. Entscheidend ist allein, dass das Fahrzeug mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person zugelassen bleibt. Ausgeschlossen sind lediglich Leasingrückläufer, also bereits gebrauchte Fahrzeuge aus einem vorherigen Leasingvertrag. Wer least statt kauft, sollte vor Vertragsabschluss mit der Leasinggesellschaft klären, ob sie die nötigen Nachweise — etwa die Zulassungsbescheinigung — bereitstellt.

Gibt es zusätzlich eine Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos?

Ja. Neben der Kaufprämie profitieren reine Elektroautos von einer verlängerten Kfz-Steuerbefreiung. Geregelt ist sie in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG): Wer ein rein batterieelektrisches Fahrzeug bis Ende 2030 neu zulässt, ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit — längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Ein Elektroauto, das ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wird, fällt damit voll in diese Regelung. Wichtig: Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge — Plug-in-Hybride sind davon ausgenommen.

Übersicht der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA-Prämie 2026: BEV und Brennstoffzelle mit höherer Basisförderung, Plug-in-Hybride und Range-Extender nur unter Bedingungen, gebrauchte E-Autos nicht förderfähig

So beantragst du die Förderung beim BAFA

Anträge für E-Autos laufen vollständig digital über das Portal der Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de), zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA — bei Detailfragen hilft ergänzend auch das Bundesumweltministerium mit Informationen rund um das Programm. Du benötigst dafür eine BundID — das staatliche Online-Identifikationssystem.

Schritt 1 — BundID einrichten

Ohne BundID kein Förderantrag: Richte das Konto frühzeitig ein, damit die Antragstellung nicht an fehlender Identifikation scheitert.

Schritt 2 — Unterlagen zusammenstellen

Diese Unterlagen brauchst du:

  • Die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide (für alle Haushaltsmitglieder) — sie belegen laut Steuerbescheid das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen

  • Nachweis über Kindergeld, falls du den Familienbonus für Kinder unter 18 Jahren beantragst

  • Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeugs

Ohne vollständige Steuerbescheide verzögert sich die Bearbeitung erfahrungsgemäß am meisten.

Schritt 3 — E-Auto-Förderung beantragen

Über das Portal der Förderzentrale Deutschland kannst du die E-Auto-Förderung beantragen. Die Antragsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zulassungsdatum. Wer sein Elektroauto im Januar 2026 zugelassen hat, kann also noch bis Januar 2027 einen Antrag stellen — muss aber nicht warten. Seit dem 19. Mai 2026 können entsprechende Förder-Anträge gestellt werden.

Schritt 4 — Rückwirkende Anträge, Bearbeitung und Kontakt

Wer sein Fahrzeug zwischen dem 1. Januar und dem 19. Mai 2026 zugelassen hat (dem Tag der Antragsöffnung), kann die Förderung rückwirkend beantragen. Diese Käufer sollten den Förderantrag zeitnah einreichen, damit die Bearbeitung frühzeitig beginnt. Bei Rückfragen hilft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA direkt: Telefon 06196 908-1009 oder per E-Mail unter elektromobilitaet@bafa.bund.de.

Weitere Förderungen für E-Auto-Besitzer 2026

Für E-Autos lohnt sich deshalb ein Blick über die reine Kaufprämie hinaus, auch für Elektroautos mit eigener Wallbox-Planung und für Plug-in-Hybride mit Ladebedarf zu Hause. Beim Blick auf Ladeinfrastruktur fällt die Förderkulisse 2026 durchwachsen aus.

KfW-Programme für private Ladestation: Die früheren KfW-Programme 440 und 442 für private Einzelpersonen sind seit 2024 eingestellt und werden nach aktuellem Stand nicht neu aufgelegt. Wer eine Ladestation fürs Eigenheim plant, kann nur auf regionale Programme zurückgreifen. Grundlagen und Tipps zur eigenen Ladestation findest du in unserem Artikel zur Wallbox für Privatnutzer.

Ladeinfrastruktur für Mehrparteienhäuser

Seit April 2026 gibt es eine neue Bundesförderung für Wohngebäude mit mehreren Einheiten, ausgestattet mit einem Budget von 500 Millionen Euro. Das Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Vermieter und Wohnungsunternehmen — nicht an Einfamilienhäuser. Die Bundesregierung fördert damit private Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern: Je Stellplatz gibt es bis zu 1.300 Euro für die reine Vorverkabelung, bis zu 1.500 Euro mit Wandladestation und bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden (maximal 22 kW Ladeleistung). Voraussetzung ist, dass mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert und mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden. Das Antragsfenster läuft vom 15. April bis zum 10. November 2026. Alles zur Ladeinfrastruktur-Förderung für Mehrparteienhäuser 2026.

Landesförderungen im Überblick

Einige Länder und Kommunen haben eigene Programme. In Baden-Württemberg gibt es über die L-Bank den BW-e-Solar-Gutschein: 500 Euro, wenn du eine Wallbox zusammen mit einem reinen Elektroauto anschaffst und sie mit Strom aus einer eigenen PV-Anlage betreibst. Für E-Autos mit eigener PV-Anlage lohnt sich dieser Gutschein besonders. In NRW fördert progres.nrw über die NRW.BANK private Ladepunkte mit bis zu 1.500 Euro — das Programm war Ende 2025 pausiert und läuft seit Februar 2026 wieder (nicht für selbstgenutzte Einfamilienhäuser, Antrag vor dem Kauf). Da Länderprogramme häufig angepasst werden, lohnt sich vor der Anschaffung ein Blick auf die Seite des jeweiligen Förderinstituts.

Die THG-Quote — laufende Prämie für jedes Kalenderjahr

Neben der einmaligen Kaufprämie gibt es eine Förderung, die du als Halter eines E-Autos jedes Jahr neu nutzen kannst: die THG-Quote. Für Haushalte mit mehreren E-Autos gilt die Quote pro Fahrzeug einzeln. Für Halter von Elektrofahrzeugen mit reinem Batterieantrieb gilt die THG-Quote unverändert.

Das Prinzip: Als Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs zertifiziert das Umweltbundesamt (UBA) den CO₂-Minderungsbeitrag deines Autos. Dieses Zertifikat vermarkten spezialisierte Plattformen an Unternehmen, die gesetzlich zur Treibhausgasminderung verpflichtet sind. Du erhältst dafür eine jährliche Prämie.

Laut ADAC bewegen sich die angebotenen Prämien 2026 weiterhin im dreistelligen Bereich pro Jahr. Die genaue Höhe variiert je Anbieter erheblich — ein Vergleich lohnt sich. Vor der Anmeldung empfiehlt es sich, die Vertragsbedingungen zu lesen: Nicht alle Anbieter garantieren die Auszahlung, wenn kein Abnehmer gefunden wird.

Als Besitzer von E-Autos kannst du deine THG-Quote für 2026 über wirkaufendeinethg.de einreichen. Die Plattform-Anmeldefrist endet Anfang November 2026, die offizielle UBA-Deadline ist der 15. November 2026.

Wichtiger Hinweis: Plug-in-Hybride sind seit 2026 von der THG-Quote ausgeschlossen. Sie profitieren zwar von der BAFA-Kaufprämie — für die jährliche THG-Prämie sind sie nicht mehr berechtigt. Das gilt für alle Plug-in-Hybride unabhängig vom Hersteller.

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Fazit: Was du jetzt tun kannst

Die E-Auto-Förderung 2026 ist kein Planungsstand mehr — sie ist in Kraft. Das neue E-Auto-Förderprogramm wird wieder staatlich bezuschusst, diesmal nach Einkommen gestaffelt und mit klarem Schwerpunkt auf private Käufer. Rein rechnerisch kann sich die neue Kaufprämie erheblich auswirken: Für eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren und einem Einkommen unter 45.000 Euro sind 6.000 Euro Zuschuss ein reales Argument für die Anschaffung. Der Markt für E-Autos bekommt damit 2026 insgesamt einen weiteren Schub, die Elektromobilität in Deutschland gewinnt spürbar an Fahrt, und deutlich mehr Haushalte profitieren von der Förderung als noch beim alten Umweltbonus. Gerade für E-Autos zahlt sich frühzeitiges Handeln aus, solange das Budget von drei Milliarden Euro noch nicht ausgeschöpft ist.

Was du konkret tun kannst:

  • E-Auto-Kauf 2026 geplant? Förderantrag innerhalb von 12 Monaten nach Zulassung über das Portal der Förderzentrale Deutschland stellen.

  • Schon im ersten Halbjahr 2026 gekauft? Rückwirkend die E-Auto-Förderung beantragen — die Frist läuft.

  • E-Auto bereits im Besitz? THG-Quote bis Anfang November 2026 einreichen.

  • Fahrzeug geleast statt gekauft? Kein Problem — Leasing ist förderfähig. Vor Vertragsabschluss nur klären, ob die Leasinggesellschaft die nötigen Nachweise bereitstellt.

  • Im Mehrparteienhaus? Die neue Ladeinfrastruktur-Förderung prüfen — 500 Millionen Euro stehen bereit.

Entdecke alle Möglichkeiten und lies die Einzelheiten in den verlinkten Artikeln weiter unten.

Häufig gestellte Fragen zur E-Auto-Förderung

Wer kann die Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis maximal 80.000 Euro (mit Kindern unter 18 Jahren bis maximal 90.000 Euro). Unternehmen, Fuhrparkbetreiber und Autohäuser können die Förderung nicht beantragen. Das gilt für alle privat gekauften E-Autos der Klasse M1 gleichermaßen.

Werden gebrauchte Elektroautos gefördert?

Nein. Gebrauchte Elektroautos, Leasingrückläufer und Tageszulassungen sind ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden ausschließlich Neuwagen der Klasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden, und zwar ab dem 1. Januar 2026.

Was passiert mit einem E-Dienstwagen?

Ein E-Dienstwagen, der auf ein Unternehmen zugelassen ist, profitiert nicht von der E-Auto-Förderung – die Kaufprämie ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten.

Was ist mit Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range-Extender?

Beide Antriebsarten sind förderfähig, allerdings mit geringerer Basisförderung von 1.500 statt 3.000 Euro und nur, wenn bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllt sind: maximal 60 g CO₂ pro Kilometer oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite. Zusätzlich muss die Erstzulassung bis spätestens 30. Juni 2027 erfolgen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine offiziell veröffentlichte Durchschnittsdauer nennt das BAFA nicht. Angegeben ist lediglich, dass die Auszahlung der Förderung innerhalb weniger Wochen nach Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgt. Die Antragsfrist selbst beträgt 12 Monate ab Zulassung. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung erfahrungsgemäß am meisten.

Lohnt sich der Umstieg auf ein Elektroauto 2026 noch?

Rein rechnerisch spricht einiges dafür: Der Umstieg wird 2026 wieder staatlich bezuschusst, mit bis zu 6.000 Euro für einkommensschwächere Familien mit Kindern. Wer die Anschaffung ohnehin plant, sollte nicht zu lange warten – das Budget von drei Milliarden Euro ist auf geschätzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029 ausgelegt. Auch die laufende THG-Quote spricht für E-Autos, da sie Jahr für Jahr zusätzlich Geld bringt.