Wer ein rein batterieelektrisches Fahrzeug betreibt, kann mit THG-Quoten bares Geld verdienen. Was viele Betriebe jedoch noch nicht auf dem Schirm haben: Die THG-Quote für Unternehmen skaliert deutlich besser als bei Privatpersonen. Mit einem Fuhrpark aus mehreren Elektrofahrzeugen summieren sich die Prämien zu spürbaren Zusatzeinnahmen.

In diesem Artikel erklären wir dir, welche gewerblichen Fahrzeuge berechtigt sind, welche THG-Quoten für Unternehmen infrage kommen, wie der Anmeldeprozess für Fuhrparks funktioniert und was du bei Fristen und steuerlicher Einordnung wissen musst.

Die THG-Quote ermöglicht Unternehmen, für jeden berechtigten Elektro-Firmenwagen und jedes Nutzfahrzeug eine jährliche Prämie zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die THG-Quote und warum ist sie für Unternehmen relevant?

Die Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote – ist ein Klimaschutzinstrument des deutschen Gesetzgebers. Sie verpflichtet Kraftstoffhändler dazu, den CO₂-Ausstoß ihres in Verkehr gebrachten Kraftstoffs schrittweise zu senken. Die gesetzliche Grundlage bildet § 37a BImSchG in Verbindung mit der 38. BImSchV.

Im Kern geht es um CO₂-Einsparungen im Straßenverkehr: Wer weniger CO₂-Emissionen verursacht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz. Das UBA nutzt CO₂-Äquivalente als Vergleichsgröße für den CO₂-Ausstoß unterschiedlicher Antriebsarten – umgangssprachlich auch als CO₂-Emissionen oder Treibhausgasemissionen bezeichnet. Fossile Kraftstoffe verursachen dabei den Großteil der Emissionen; der Umstieg auf E-Fahrzeuge und erneuerbare Energien im Verkehrssektor gilt als zentrales Klimaschutz-Instrument auf dem Weg zur Elektromobilität und E-Mobilität in Deutschland.

Wer ein rein batterieelektrisches Fahrzeug betreibt, erzeugt keine direkten Verbrennungsemissionen. Diesen Emissionsvorteil kann der Fahrzeughalter beim Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen. Das UBA prüft die Anrechnungsvoraussetzungen und stellt Bescheinigungen aus, die im THG-Quotenhandel auch als Zertifikate gehandelt werden.

Kraftstoffhändler beziehungsweise Mineralölunternehmen kaufen diese Zertifikate, um ihren gesetzlichen Pflichten zur CO₂-Minderung nachzukommen. Auch international agierende Mineralölunternehmen beteiligen sich so am Quotenhandel und sind der Grund, warum Fahrzeughalter eine THG-Prämie erhalten.

Für Unternehmen sind THG-Quoten deshalb besonders interessant. Ein Betrieb mit fünf, zehn oder zwanzig berechtigten Elektrofahrzeugen kann für jedes Fahrzeug separat eine Prämie beantragen. Die Einnahmen addieren sich zu spürbaren Vorteilen, unabhängig vom Geschäftsmodell des Betriebs.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst: Die THG-Quote ist das wichtigste Instrument, mit dem Kraftstoffhändler zur CO₂-Minderung verpflichtet werden – für Unternehmen entstehen daraus THG-Quoten, die sich über den Quotenhandel verkaufen lassen, etwa bei E-Autos oder E-Bussen. Jede eingesparte Tonne CO₂ wird als handelbares Zertifikat verbucht. Mit wachsender Flottengröße steigt die Zahl der THG-Quoten, die sich zu einer THG-Prämie summieren. Das ist aber noch nicht alles: Auch die steuerliche Behandlung dieser Elektrofahrzeuge lohnt einen Blick.

Welche gewerblichen Fahrzeuge sind quotenberechtigt?

Die wichtigsten Fahrzeugklassen für THG-Quoten im gewerblichen Bereich sind gesetzlich klar definiert. Berechtigt sind ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride (PHEV) sind nicht quotenberechtigt – die THG-Quote gilt seit jeher nur für rein elektrische Antriebe. Für E-Autos, Transporter und Busse gilt dabei dieselbe Grundregel.

N1 – Leichte elektrische Transporter

Leichte elektrische Transporter bis 3,5 Tonnen zählen zur Klasse N1.

N2 – Mittelschwere elektrische Nutzfahrzeuge

Mittelschwere elektrische Nutzfahrzeuge bis 12 Tonnen fallen unter die Klasse N2.

N3 – Schwere elektrische Nutzfahrzeuge und E-Lkw

Schwere elektrische Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen, darunter E-Lkw, zählen zur Klasse N3.

M3 – Vollelektrische Busse

Vollelektrische Busse ab 9 Sitzplätzen und über 5 Tonnen gehören zur Klasse M3 – die E-Busse im Nahverkehr.

M1 – Elektro-Pkw und E-Dienstwagen

Rein batterieelektrische Pkw fallen unter die Klasse M1 – dazu zählt auch der klassische Dienstwagen mit Elektroantrieb. Diese E-Autos machen im Fahrzeugbestand vieler Betriebe oft den größten Anteil aus.

Betreiber öffentlicher Ladepunkte

Wer öffentliche Ladepunkte betreibt, kann die bereitgestellten Strommengen ebenfalls als THG-Quoten anmelden – vorausgesetzt, die Ladeinfrastruktur ist bei der Bundesnetzagentur angezeigt.

Sechs Fahrzeugkategorien sind für Unternehmen bei der THG-Quote berechtigt: von leichten Transportern bis zum Elektrobus und der öffentlichen Ladestation.

E-Dienstwagen und die Rolle des Arbeitgebers

Ein wichtiger Punkt zum E-Firmenwagen: Bei einem Dienstwagen, den ein Arbeitnehmer nutzt, ist in der Regel der Arbeitgeber als Fahrzeughalter eingetragen. Die Berechtigung zur Anmeldung – und damit der Anspruch auf die Prämie – liegt beim Unternehmen, unabhängig von der Nutzung durch den Mitarbeiter.

Nicht quotenberechtigte Fahrzeuge

Nicht berechtigt sind dagegen Plug-in-Hybridfahrzeuge, zulassungsfreie E-Roller (L1e, L2e, L6e) sowie Fahrzeuge ohne deutschen Zulassungsschein. Plug-in-Hybride bleiben außen vor, weil sie neben dem Elektroantrieb einen Verbrennungsmotor besitzen und damit nicht rein elektrisch fahren.

Einen detaillierten Blick auf die steuerliche und quotenrechtliche Behandlung von E-Firmenwagen findest du in unserem Artikel zur THG-Quote für Firmenwagen.

Wie funktioniert die Anmeldung für Fuhrparks?

Der Prozess läuft für Unternehmen ähnlich wie für Privatpersonen: Du bündelst alle berechtigten Fahrzeuge in einem einzigen Vorgang.

Die wichtigsten Schritte im Überblick:

Schritt 1: Fahrzeugscheine vorbereiten

Für jedes berechtigte Fahrzeug benötigst du ein Foto oder einen Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I – umgangssprachlich Fahrzeugschein oder ZB I genannt.

Schritt 2: Plattform auswählen und Daten hochladen

Du wählst einen zugelassenen Dienstleister als Service-Partner. Der sammelt alle Fahrzeugscheine und reicht sie gebündelt beim UBA ein.

Schritt 3: UBA-Prüfung und Bescheinigung

Das UBA prüft die eingereichten Unterlagen, ermittelt die anrechenbare Strommenge pro Fahrzeug und stellt Zertifikate beziehungsweise Bescheinigungen aus.

Schritt 4: Vermarktung und Auszahlung

Auf Basis der Bescheinigungen vermarktet der Dienstleister die THG-Quoten an Kraftstoffhändler beziehungsweise Mineralölkonzerne und schüttet die THG-Prämie an dich aus.

Tipp für Fuhrparkmanager: Die Bündelung über einen Dienstleister ist der effizienteste Weg – der Aufwand je Fahrzeug sinkt mit wachsender Flottengröße, und die THG-Prämie summiert sich entsprechend.

Der Anmeldeprozess für Fuhrparks läuft in drei Schritten: Fahrzeugscheine einreichen, UBA-Prüfung abwarten, Prämie erhalten.

Betreibst du öffentliche Ladepunkte beziehungsweise Ladeinfrastruktur – etwa auf dem Firmengelände –, kannst du die bereitgestellte Strommenge ebenfalls beim UBA anmelden, sofern der Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur angezeigt ist (Ladesäulenverordnung). Die Berechtigung liegt dann beim Ladepunkt-Betreiber, und die Frist für öffentliche Lademengen läuft bis zum 28. Februar des Folgejahres.

Einen gezielten Überblick zu fuhrparkspezifischen Anmeldeschritten und Fallstricken findest du in unserem Artikel zur THG-Quote für den Fuhrpark.

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Fristen 2026: Wann musst du spätestens handeln?

Die jährliche Deadline ist klar definiert: Das Umweltbundesamt akzeptiert Anträge für das Verpflichtungsjahr 2026 nur bis zum 15. November 2026. Wer nach diesem Datum einreicht, kann THG-Quoten für das laufende Jahr nicht mehr geltend machen.

Praktisch bedeutet das: Spätester sinnvoller Handlungszeitpunkt ist Anfang November 2026, damit die Plattform Rückfragen klären kann, bevor die UBA-Deadline greift.

Allerdings: Wer mit einer größeren Flotte plant, sollte früher anfangen.

Tipp: Nutze die Kombiprämie, wenn du Fahrzeuge hast, die aus mehreren Vorjahren noch nicht angemeldet wurden. Du kannst mehrere Jahrgänge gleichzeitig einreichen, statt alles einzeln nachzureichen.

Steuerliche Einordnung im Betrieb

Betriebseinnahme im Betriebsvermögen

Wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, ist die Einordnung eindeutig: Die THG-Prämie zählt als Betriebseinnahme. Das entspricht der gängigen Fachauffassung auf Basis von BMF-referenzierten Stellungnahmen. Grundlage der Berechnung bleiben CO₂-Äquivalente je Fahrzeug.

Konkret: Die Einnahmen aus der Vermarktung von THG-Quoten unterliegen der regulären Ertragsteuer – bei Kapitalgesellschaften als Körperschaft- und Gewerbesteuer, sonst als reguläre Einkommensteuer. Die Quotenbeteiligung über den Handel mit Zertifikaten bleibt dabei für alle Unternehmensformen gleich geregelt.

Bedeutung für Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmer

Die Prämien sind keine steuerfreien Bonuszahlungen, sondern reguläre Betriebseinnahmen, abhängig von deiner Unternehmensstruktur und davon, ob das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet ist. Bei größeren Flotten lohnt sich eine Abstimmung mit dem Steuerberater.

Für die steuerliche Bedeutung ist außerdem entscheidend, ob der Verkauf der Zertifikate über eine THG-Prämie oder direkt über den Quotenhandel abgerechnet wird – der ausgezahlte Betrag bleibt davon unberührt. Damit ist steuerlich schon alles Wesentliche gesagt.

Was bedeutet das für deinen Fuhrpark?

THG-Quoten sind für Unternehmen längst kein Nischenthema mehr – unabhängig davon, ob E-Autos oder Elektroautos im Fahrzeugbestand stehen. Wer heute drei oder mehr batterieelektrische Fahrzeuge im Einsatz hat und die jährliche Anmeldung noch nicht etabliert hat, lässt Einnahmen liegen. Der Umstieg zur Elektromobilität zahlt sich für Unternehmen doppelt aus: über geringere Betriebsausgaben und über die THG-Prämie.

Was du konkret tun kannst: Alle E-Fahrzeuge im Fuhrpark identifizieren, die zugehörigen THG-Quoten und die Fahrzeugklasse prüfen (N1, N2, N3, M3 oder M1), und Fahrzeugschein-Fotos vorbereiten. Die CO₂-Einsparungen des gesamten Fuhrparks lassen sich so bündeln. Mit einem qualifizierten Dienstleister und zuverlässigem Service ist der Rest Routine. Bei wirkaufendeinethg.de beträgt die Servicepauschale höchstens 10 % – die Konditionen sind vor der Anmeldung vollständig einsehbar, ohne versteckte Gebühren.

Zusammengefasst heißt das: Wer alles im Blick behält, verschenkt kein Geld. Unsere Experten helfen dir gerne bei der Anmeldung weiter.

Häufige Fragen zur THG-Quote für Unternehmen

Können Firmen die THG-Prämie beantragen?

Ja – jedes Unternehmen mit mindestens einem rein batterieelektrischen Fahrzeug hat Anspruch auf die THG-Prämie. Die Teilnahme steht unabhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße offen. Vorausgesetzt ist lediglich, dass das Unternehmen in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist, damit die THG-Quoten korrekt zugeordnet werden können.

Welche THG-Quoten gibt es für Unternehmen?

Ob Elektroautos oder Nutzfahrzeuge: Für Unternehmen zählen vor allem die THG-Quoten aus E-Autos und E-Bussen – dazu die THG-Quoten aus dem Betrieb öffentlicher Ladepunkte und Ladeinfrastruktur. Je mehr E-Fahrzeuge im Bestand, desto mehr einzelne THG-Quoten lassen sich zusammenfassen.

Wer ist der beste Anbieter für die THG-Quote für Unternehmen?

Der passende Anbieter hängt vom Geschäftsmodell und der Größe der Flotte ab. Wichtig sind: transparenter Service ohne versteckte Kosten, die Option auf mehrere Jahrgänge und Transparenz in jedem Bereich der Abrechnung, damit die THG-Prämie ohne Verzögerung ausgezahlt wird.

Kann ich die THG-Prämie als Selbstständiger steuerlich absetzen?

Nein, “absetzen” passt hier begrifflich nicht – die THG-Prämie ist keine Ausgabe, sondern eine Einnahme. Als Selbstständiger musst du den Betrag stattdessen als Betriebseinnahme versteuern, sofern das Fahrzeug im Betriebsvermögen geführt wird. Die Vorteile bleiben trotzdem: Zusatzerlöse ohne zusätzlichen Aufwand, die laufenden Kosten im Fuhrpark ausgleichen.